Das Analysehaus Franke und Bornberg hat kürzlich zum dritten Mal überhaupt den Markt für private Rechtsschutzversicherungen nach 75 Kriterien (externer Link) untersucht. Für das Rating wurden 122 Tarife mit 285 Varianten von 43 Gesellschaften analysiert. Allerdings schaffen nur sieben Prozent der Tarife eine hervorragende Bewertung. Sie stammen allesamt von diesen Anbietern: Arag, Örag, Provinzial, Provinzial Nord und Roland – sowohl im Familien- als auch im Single-Segment.

"Den besten Rechtsschutz zu finden ist gar nicht so einfach", berichtet Michael Franke. In kaum einer Sparte gebe es parallel so viele Generationen von Bedingungswerken wie beim Rechtsschutz, so der geschäftsführende Gesellschafter der Franke und Bornberg GmbH. Zudem berge das Kleingedruckte oft große Unterschiede. Das Rating konzentriert sich auf die wichtigsten privaten Rechtsschutzrisiken und untersucht die Kombination Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. 

Bessere Leistung in vielen Tarifen
Acht Familien-Tarife erhalten 2024 die Bestnote (hervorragend). Mangelhafte und ungenügende Wertungen gab es je nur einmal. "Die Qualität beim privaten Rechtsschutz legt kräftig zu", urteilt Christian Monke, Leiter Ratings für private Risiken bei Franke und Bornberg. Zum Vergleich: 2021 waren bei Familien-Tarifen nur 25 Prozent sehr gut oder sogar hervorragend, diesmal insgesamt fast 50 Prozent.

Die Bestnote wird in einigen Fällen verfehlt, weil in jenen Tarifen keine vorsorgliche Rechtsberatung in guter Qualität angeboten wird. "Streit zu vermeiden ist besser, als ihn zu bezahlen", erklärt Franke. Die besten Rechtsschutzverträge verhinderten so einen Rechtsstreit. Das spare Zeit, Nerven und Ressourcen und entlaste zudem die Gerichte. Schlechter bewertete Tarife schwächeln darüber hinaus beim Arbeits-, Immobilien- sowie beim außergerichtlichen Verwaltungs-, Steuer- oder Sozialrechtsschutz. Im Erb-, Familien- und Lebenspartnerschafts-Rechtsschutz zeigten sich ebenfalls Lücken.

Was guter Rechtsschutz leistet – und was er kostet
Gute Tarife halten mit veränderten Lebensbedingungen Schritt. Dazu zählen neue Nutzungsgewohnheiten im Internet ebenso wie der Wandel im Familienbild. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 150 Euro zahlen Singles für sehr gute Tarife rund 300 Euro aufwärts im Jahr, Familien ab 350 Euro, hat das Analysehaus beobachtet. Die Spanne zu den teuersten Produkten könne durchaus 100 Euro und mehr betragen.

Seit dem Erstrating für privaten Rechtsschutz 2017 hat sich die Qualität deutlich verbessert, konstatiert Franke. Die Tarife seien leistungsstark wie nie. Aber es gebe weiterhin schwache Tarife. "Genaues Hinsehen ist noch immer wichtig, denn die meisten Versicherer gehen mit mehreren Qualitätsleveln an den Start", so Franke. Für gewerbliche Rechtsschutztarife bietet Franke und Bornberg seit 2022 ein eigenständiges Rating.

Mehr Streit als gedacht zur Deckungszusage des eigenen Versicherers
Apropos genaues Hinsehen: Verweigert der Versicherer mit fragwürdigen Argumenten die Deckungszusage für einen Rechtsstreit, sollten Kunden sich wehren. Die Aussichten sind nicht schlecht, meint die Stiftung Warentest. Allerdings ist eine Deckungsklage gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer nicht von der Police gedeckt, erinnern die Rechtsexperten in der April-Ausgabe von "Finanztest". Die Klage erfolgt also auf eigenes Kostenrisiko. Ausweg: Man schaltet den Versicherungsombudsmann ein. Dort wird relativ häufig zu Rechtsschutzversicherungen geschlichtet. Im Jahr 2022 gab es 2.565 zulässige Beschwerden und damit 22,1 Prozent aller zulässigen Eingaben. Kunden bekamen in 48,9 Prozent der abgeschlossenen Fälle recht.

Muss eine Deckungszusage eingeklagt werden, siegen Versicherte oft, zeigt eine Auswertung von Urteilen. Jura-Professor Christian Armbrüster von der Freien Universität Berlin hat dazu für die Stiftung Warentest 410 Deckungsklagen vor deutschen Gerichten ausgewertet, die zwischen 2012 und 2024 in juristischen Fachzeitschriften und Datenbanken veröffentlicht wurden. Ergebnis: In 63 Prozent der Fälle gewann der Rechtsschutzkunde ganz oder überwiegend gegen seinen Versicherer und bekam damit die Deckungszusage für den eigentlichen Streit.

Blockade von Rechtsschutzversicherern nicht immer begründet
Typische Ablehnungsgründe von Versicherern, die eine Deckungszusage verweigern, sind "mangelnde Erfolgsaussichten". So war es vielfach beim Diesel-Skandal. Doch "da haben sich die Versicherer ganz überwiegend zu Unrecht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen und Rechtsschutz verweigert", zitiert "Finanztest" Armbrüster. In 92 Prozent der Fälle gewannen die Kunden gegen ihren Rechtsschutzversicherer. Ein anderer Ablehnungsgrund ist, dass der Rechtsfall angeblich schon vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. Dazu hat Armbrüster 94 Urteile gefunden. In 62 Prozent der Fälle bekamen die Kunden recht.

"Ein einzelnes Leistungskriterium, das unbedingt erfüllt sein muss, gibt es in der Rechtsschutzversicherung eigentlich nicht", sagt Makler Michael Salzburg. "Das Wichtigste bei der Produktauswahl ist, dass das Produkt und die ausgewählten Bausteine zur konkreten Lebenssituation des Kunden passen und möglichst alle Rechtsrisiken, denen er ausgesetzt ist, abgedeckt sind", ergänzt der Geschäftsführer der Fairsicherungsbüro Berlin Versicherungsmakler GmbH. Ratings hält er in diesem Zusammenhang für nützlich, doch die individuelle Beratung für noch wichtiger. Erfahrungen mit der Schadenregulierung lässt er dabei mit einfließen, weil sich so manche Enttäuschung im Streitfall vermeiden lasse. (dpo)