Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vergangenen Freitag (17.12.) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Sieg gegen die Axa errungen. Das Urteil (Az. 20 U 21/21) ist aber nicht rechtskräftig. Verschiedene übereinstimmende Medienberichte dazu hat die Axa auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE bestätigt. Es ging hierbei um die Einstufung einer "Unfall-Kombirente", die im Versicherungsfall, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit zur Invalidität des Versicherten führen, eine lebenslange monatliche Rente zwischen 500 und 3.000 Euro zahlt.

Das OLG schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass es sich bei der Police nicht vorrangig um eine Unfallversicherung handele, da sie Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzt. Daher dürfe sie seitens des Versicherers nicht ohne besonderen Grund vorzeitig beendet werden. Die Axa sieht die Police dagegen in erster Linie als Unfallversicherung an, die gekündigt werden kann. Das hat sie vor drei Jahren bei 17.500 Kombirenten auch getan, weil sie die mitunter lebenslangen Zahlungen nicht mehr leisten möchte. Dagegen war die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln hatte die Axa Anfang 2021 noch obsiegt.

Nun müssen die Bundesrichter entscheiden
Mit dem Entscheid des OLG ist der Rechtsstreit aber nicht beendet. "Die Entscheidung des Gerichts werden wir rechtlich prüfen und Revision zum Bundesgerichtshof einlegen", teilt ein Sprecher der Axa mit auf Anfrage der Redaktion mit. "Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das haben übrigens auch die Entscheidungen anderer Gerichte zu diesem Sachverhalt bestätigt." (jb)