Die Zurich Versicherung hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom Februar dieses Jahres (Az.: 26 O 12/22) zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das dem Versicherer die nachträgliche Senkung des Rentenfaktors einer fondsgebundenen Riester-Rente untersagt. Das meldet die Bürgerbewegung Finanzwende. Ferner dürfe der Versicherer auch künftig die umstrittene Anpassungsklausel nicht mehr anwenden, auf die sich die Zurich berufen hatte. Ob das Urteil und die Entscheidung der Zurich eine Signalwirkung auf die Branche hat, ist fraglich. In einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit gab das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 10. Juli (Az: 53 O 214/22) dem Versicherer recht.

Denn die Gerichtsverfahren berühren einen bei Fondspolicen sehr wichtigen Punkt: Bei diesen kann der Versicherer für die Rentenphase keine feste Verzinsung garantieren, weil er nicht weiß, wie sich die gewählten Fonds entwickeln. Um Kunden zumindest eine gewisse Orientierung zu bieten, sagen viele Anbieter einen garantierten Rentenfaktor zu. Dieser Faktor ist eine Umwandlungsquote und gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält (FONDS professionell berichtete; Anmeldung erforderlich). 

Äquivalenzprinzip ist gestört
Allerdings ist dieser Faktor nur in wenigen Fällen fest garantiert, die Versicherer bauen in Vertragsklauseln vor, dass sie den Faktor unter bestimmten Umständen doch senken können. Genau das hat die Zurich in dem Kölner Verfahren getan, allerdings hat das Gericht diese Anpassungsklausel für unzulässig erklärt, da sie den Kunden benachteilige. Die Zurich dürfe zwar den Rentenfaktor bei schlechter Entwicklung der Kapitalanlagen kürzen, habe sich aber nicht verpflichtet, den Faktor auch zu erhöhen, wenn es an den Märkten besser läuft. Nach Meinung des Landgerichts geht das nicht, das sogenannte Äquivalenzprinzip, der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, sei gestört. 

"Der Rückzieher der Zurich sollte auch anderen Riester-Sparern Mut machen, die Ähnliches erlebt haben", kommentiert Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende, die den Kläger unterstützt hatte. Den Versicherern müsse klar werden, dass sie sich nicht hinter komplizierten Formulierungen im Kleingedruckten verstecken könnten. "Gerade bei staatlich geförderten Riester-Verträgen muss Fairplay gelten – eine Tugend, die zu viele Anbieter leider zu oft vermissen lassen." (jb)