Die Riester-Rente wird lebhaft diskutiert: Von allen Seiten werden Vorschläge, Tipps und Konzepte zur Verbesserung der staatlich geförderten Altersvorsorge gemacht (FONDS professionell Online berichtete). So haben nun die christdemokratischen Arbeitsgruppen Finanzen sowie Arbeit und Soziales Vorschläge unterbreitet, wie die Riester-Rente attraktiver gestaltet werden könnte. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das entsprechende Positionspapier der Politiker, das ihm vorliegt. Geht es nach der Union, wird das Produkt zunächst in "Zulagen-Rente" umgetauft.

Einer der wichtigsten Eckpunkte des Papiers: "Wir wollen den Kreis der Förderberechtigten auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausdehnen", sagt der CDU-Finanzpolitiker Karsten Brodesser der Zeitung. Damit werde auch eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, die  vorsieht, die Altersvorsorge für Selbstständige zu verbessern. "Für uns ist das ein geeignetes Instrument, Altersarmut bei Selbstständigen zu verhindern."

Politiker: Runter mit den Kosten!
Andere Vorschläge beinhalten eine Änderung der geltenden Regeln zur Kapitalgarantie. "Eine hundertprozentige Beitragsgarantie bedeutet, dass Spargelder nicht in Produktivkapital angelegt werden können", begründet Brodesser den Vorstoß gegenüber dem Handelsblatt. "Wir wollen eine stärkere Anlage in Aktien ermöglichen, um höhere Renditen zu erzielen." Eine vollständige Abschaffung der Garantie sei aber nicht Teil des Plans.

Ferner fordern die CDU-Politiker dem Handelsblatt zufolge eine Kostenreduzierung. Die Effektivkosten gemäß Produktinformationsblatt sollen nicht höher als ein Prozent sein. "Die Vereinfachung des Zulagenverfahrens wird schon einen Beitrag leisten, um die Verwaltungskosten zu reduzieren", sagt Brodesser.

Einheitliche Kinderzulage
Damit verweist der Politiker auf den Eckpunkt des Papieres, den maximal förderfähigen Eigenbeitrag auf 2.400 Euro zu erhöhen und die bisherige Vier-Prozent-Regelung durch eine standardisierte Zulagenförderung abzulösen. Hierbei soll der sogenannte Sonderausgabenabzug weg fallen: Als Mindesteigenbetrag müssen Riester-Sparer bekanntlich momentan vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens einzahlen, der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Zudem subventioniert der Staat die Riester-Rente mit direkten Zulagen oder mit einem Sonderabgabenabzug. Das Finanzamt berechnet dann, was für den Sparer günstiger ist.

Um die Rückforderungen von Zulagen zu vermeiden, sollen nach den Vorstellungen der CDU-Politiker die Anbieter von Riester-Produkten der Zulagenstelle für Altersvermögen die Höhe der eingegangenen Beiträge mitteilen. Dann würden diese und der Fiskus laut Zeitung die Förderhöhe prüfen und die Förderberechtigten regelmäßig über den Umfang der möglichen Förderung informieren. Schließlich soll es auch eine einheitliche Kinderzulage geben: 300 Euro je Kind. (jb)