Die Allianz Lebensversicherung hat Inhaber privater Rentenversicherungen, die ihre Verträge aufgrund einer unzureichenden Widerrufserklärung rückabwickeln wollen, nicht richtig informiert. Dies habe der Versicherer nun eingeräumt und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. 

"Das Schreiben und die Unterlassungserklärung sind am 11. Januar 2019 per Fax bei uns eingegangen", sagte Kerstin Becker-Eiselen, Leiterin Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg, auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. Damit reagiert der Versicherer auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer von Anfang Dezember vergangenen Jahres. Der Grund: Versicherte, die ihren privaten Rentenversicherungsvertrag wegen einer angreifbaren Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, hatten eine Ablehnung erhalten.

Keine 30 Tage
Dabei ging es um Rentenversicherungen, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden waren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Allianz dazu verpflichtet, den betroffenen Kunden eine Rückabwicklung ihrer Policen zu ermöglichen und ihnen die geleisteten Prämien plus Zinsen auszuzahlen. Der Bundesgerichtshof hatte die umstrittene Widerspruchsbelehrung bereits für unwirksam erklärt, weil Verbrauchern darin eine Widerspruchsfrist von einem Monat eingeräumt worden war. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt jedoch ein Zeitraum von 30 Tagen. Bei einem Widerruf im Monat Februar wären Kunden also im Nachteil gewesen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte daher eine Abmahnung gegen den Versicherungskonzern auf den Weg gebracht. Diese kam bei der Allianz offenbar aber erst mit deutlicher Verspätung an. "Nun haben wir zumindest für einen konkreten Fall die Bestätigung der Allianz Leben, dass sie Prämien und Zinsen auszahlen wird", sagt Becker-Eiselen. Die Allianz Leben bestätigte diese Aussage auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE allerdings nicht. Auch die Frage, ob der Versicherer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, bleibt unbeantwortet.

"Argumente aufgegriffen"
Das Versicherungsunternehmen erklärte lediglich, es habe die "Argumente der Verbraucherzentrale Hamburg von Ende 2018 aufgegriffen". In einer E-Mail an die Redaktion heißt es: "Die Allianz Leben hatte in speziellen Vertragskonstellationen den Kunden mitgeteilt, dass die Widerspruchsbelehrung im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss in der Vergangenheit ordnungsgemäß gewesen sei, obwohl in dieser die Formulierung 'innerhalb eines Monats' statt 'innerhalb von 30 Tagen' verwendet worden war." Inzwischen sei der Vorgang geprüft und der Prozess für diese speziellen Konstellationen geändert worden. (am)