Vergangene Woche an dieser Stelle bereits angekündigt und nun offiziell: Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) haben sich auf ein Sozialpartnermodell (SPM) geeinigt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde Bafin kann der Tarifvertrag am 1. Dezember in Kraft treten. Zu den Details informiert der AGV Banken (externer Link).

Für die organisatorische Abwicklung ist der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes exklusiv zuständig. Der BVV Pensionsfonds wird das Produkt in zwei Varianten anbieten: einer chancen- und einer sicherheitsorientierten, wobei auch in der sicherheitsorientierten Variante keinerlei Garantien geboten werden. Solche Garantien sind bei der reinen Beitragszusage (rBZ), bislang nur in von Tarifpartnern organisierten Sozialpartnermodellen (SPM) erlaubt, generell gesetzlich verboten. Auf Nachfrage hieß es vom BVV, dass in der sicherheitsorientierten Variante Rückdeckungsversicherungen des BVV Versicherungsvereins (Pensionskasse) als Kapitalanlage genutzt werden. Kritiker könnten dies als indirekte Garantie verstehen, da nur in sichere Anlagen investiert wird. In der chancenorientierten Variante ist ein Sicherheitspuffer von 0,15 Prozentpunkten des Beitrages enthalten.

Privatbanken-SPM über BVV Pensionsfonds organisiert
Die Entscheidung, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den einzelnen Unternehmen. Firmen, die sich für das neue Modell entscheiden, zahlen zu Beginn 1,75 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts. Dieser Betrag steigt nach zwei Jahren auf zwei Prozent und ab dem fünften Jahr schließlich auf 2,25 Prozent. Für nicht-tarifgebundene Unternehmen gelten niedrigere Stufen (1,15/1,4/1,65 Prozent) – damit soll es diesen Unternehmen erleichtert werden, bislang nichtversorgte Arbeitnehmer zu erreichen. Arbeitnehmer zahlen mindestens ein Prozent ihres Brutto-Monatsgehalts. Für geringe Einkommen unter 2.575 Euro im Monat gibt es eine Sonderregelung: Arbeitgeber zahlen für diese Angestellten ab sofort den Höchstbeitrag von 2,25 (beziehungsweise 1,65) Prozent. Die Betriebsparteien können zudem regeln, dass die Arbeitnehmer von ihren Beiträgen befreit werden.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Mitarbeiter, also jene, die noch keine bAV vereinbart haben, berichtet der BVV. Begünstigt sind hier insbesondere Mitarbeiter von Call-Centern, Servicegesellschaften und Unternehmen, für die die bAV-Einführung bisher mit Hürden verbunden war. Darüber hinaus können bereits versorgte Mitarbeiter ihre Altersversorgung mit dem attraktiven Zusatzangebot – "BVV Maxrente" genannt – weiter ausbauen. Die Tarifvertragsparteien beteiligen sich an der Durchführung und Steuerung des SPM. "Bei der Administration der rBZ setzen wir auf ein bereits etabliertes Verfahren sowie digitale Prozesse", sagt BVV-Vorstand Helmut Aden. Die Kommunikation erfolge digital über ein Kundenportal.

Erste Details zur Kapitalanlage
"In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Assetklassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen", ergänzt BVV-Vorstand Frank Egermann. Auf Nachfrage wurden namentlich Aktien, Private Equity und Infrastruktur genannt. Zugleich sorge der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die rBZ so sicher wie möglich ist. Der BVV hebt das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis, die geringen Kostenquoten (die Verwaltungskostenquote 2022 wurde trotz Nachfrage nicht genannt) und die hohe Effizienz sowie die aufgrund des Durchdringungsgrades der BVV-Versorgungen gegebene Portabilität bei Wechsel des Arbeitgebers hervor.

Der BVV Pensionsfonds wurde 2007 gegründet und erreichte zuletzt 2,0 Prozent Rendite (2022). Auf Nachfrage hieß es: Der Pensionsfonds sei bisher ausschließlich für die Ausfinanzierung von Direktzusagen mit kundenindividuellen Kapitalanlagen genutzt worden. Das Produkt der rBZ sei ein völlig neues Produkt, sodass es für die chancenorientierte Variante bisher keine ausweisbare Rendite gibt. 

Der Abschluss des neuen SPM gilt als weiterer Meilenstein für renditestarke Lösungen in der bAV, wo seit geraumer Zeit kapitalmarktorientierte Zusagen an Zulauf gewinnen. Dabei spielt die rBZ eine zentrale Rolle. "Wir halten am Ziel fest, SPM für möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte nutzbar zu machen", hatte BMAS-Staatssekretär Rolf Schmachtenberg erst kürzlich auf der bAV-Handelsblatt-Tagung in Berlin bekräftigt. (dpo)