Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant, die Beitragsgrenzen in der gesetzlichen Sozial- und Rentenversicherung im kommenden Jahr kräftig zu erhöhen. Das würde höhere Abgaben für Gutverdiener bedeuten – und den staatlichen Versicherungsträgern höhere Einnahmen bescheren, wie der "Spiegel" unter Berufung auf den Entwurf einer Verordnung des BMAS berichtet, der ihm vorliegt. Der Entwurf muss aber von der Bundesregierung noch abgestimmt werden. 

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtig: Sie legen fest, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer maximal Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Für Lohnzahlungen oberhalb dieser Schwellen werden keine Beiträge fällig. Zudem legen sie fest, ab wann jemand in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Die Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung des abgelaufenen Jahres angepasst. Das Ministerium kalkuliert mit einem Lohnplus von 4,13 Prozent, so der "Spiegel".

Höhere Hürden für Wechsel in Private Krankenversicherung
Konkret sollen die Bemessungsschwellen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von bislang 7.300 Euro auf 7.550 Euro steigen. In Ostdeutschland sollen sie von derzeit 7.100 Euro auf 7.450 Euro klettern. Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Grenze dem Entwurf zufolge deutlich ansteigen, so die Online-Nachrichtenseite. Bislang lag diese bundeseinheitlich bei 4.987,50 Euro, ab Januar 2024 soll sie auf 5.175 Euro steigen. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, ab der sich Arbeitnehmer auf Wunsch privat versichern können, soll dem Bericht zufolge von bisher 66.000 auf 69.300 Euro angehoben werden. (jb)