Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine neue Untersuchung zur Situation und Entwicklung der bAV vorgelegt. Einbezogen wurden Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherer und öffentliche Zusatzversorgungsträger. Ergebnis: Ende 2017 gab es in Deutschland rund 20,81 Millionen bAV-Anwartschaften. Dies ist gegenüber der vorherigen Studie zwei Jahre zuvor ein Zuwachs von gerade mal 2,8 Prozent. 

Die Dynamik der bAV-Entwicklung hat über die Jahre generell deutlich abgenommen, wie die Zahlen zeigen, die seit 2001 erhoben werden. Bis Ende 2010 hatte der Zuwachs gegenüber 2001 noch bei gut 30 Prozent gelegen. In den Folgejahren fielen die Wachstumsraten deutlich ab. Hinzu kommt: Der aktuelle Anstieg in den letzten beiden Jahren bis Ende 2017 (aktuelle Zahlen für 2018 gibt es noch nicht) entspringt primär der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (+ 385.000). Die Privatwirtschaft erreichte mit 175.000 neuen Anwartschaften nur ein relativ geringes Plus.

In absoluten Zahlen bedeutet dies: Ende 2017 bestanden 5,756 Millionen aktive Anwartschaften bei Trägern im Öffentlichen Dienst sowie 15,051 Millionen Versorgungszusagen in der Privatwirtschaft. Laut Untersuchung ist die Zahl der Anwartschaften aber nicht identisch mit der Zahl der bAV-Anwärter. Grund: Viele Arbeitnehmer besitzen mehr als eine Anwartschaft. Die Marktforscher verwendeten für 2017 den Faktor 1,19 für Mehrfachanwartschaften. Demnach stünden hinter den gut 15 Millionen Anwartschaften in der Privatwirtschaft 12,648 Millionen Beschäftigte. Nimmt man die knapp 5,76 Millionen Anwartschaften im Öffentlichen Dienst (wo Mehrfachanwartschaften nicht möglich sind) hinzu, kommt die Umfrage auf rund 18,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit bAV-Ansprüchen.

Zahl der Betriebsrentner nur grob zu schätzen
Auch die Zahl der Betriebsrentner lässt sich laut BMAS-Studie nur näherungsweise ermitteln. Das liege vor allem wiederum an den Mehrfachanwartschaften und an Direktversicherungen. Letztere werden meist nicht in Form von kontinuierlichen Renten, sondern als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Zu deren Anzahl und Höhe gebe es keine Informationen, offenbar auch nicht beim GDV. Die Zahl der verrenteten Direktversicherungen liege bei nur 133.000 Stück. Für 2016 wurden 8,453 Millionen Personen (Näherungswert) geschätzt, die eine eigene oder eine Hinterbliebenenleistung aus einer Betriebsrente bezogen haben.

Im Rahmen der Umfrage wurden die Träger der Privatwirtschaft auch nach dem Stand ihrer Planungen zur reinen Beitragszusagen gefragt (Sozialpartnermodell – kurz: SPM), die das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) seit dem 1. Januar 2018 erlaubt. Ein Pilotprojekt der Tarifpartner gibt es deutschlandweit noch immer nicht. Insgesamt gaben 36 Prozent an, kein SPM zu planen. Zwölf Prozent sind bereits mit Modellen hinter den Kulissen in Gesprächen mit den Tarifpartnern. Pensionsfonds scheinen am ehesten bereit, solche Modelle anzubieten (31 Prozent). Bei den Lebensversicherern sind es 26 Prozent (Direktversicherung), bei Pensionskassen nur fünf Prozent.

Sicherheitsdenken bremst bAV-Reform
Deutsche Arbeitnehmer wollen eine auskömmliche Betriebsrente, aber keine oder nur geringe Anlagerisiken tragen, zeigt eine andere Umfrage. Ihre Vollkaskomentalität kommt Vorsorger langfristig teuer zu entstehen – und droht, neben dem Sicherheitsdenken der Gewerkschaften zum eigentlichen Bremsklotz der bAV-Reform zu werden (FONDS professionell ONLINE berichtete). Insofern böte das SPM eine neue Chance zu mehr bAV-Verbreitung. Durch das BRSG sind die Umsätze aber besonders in der "alten" bAV gestiegen, da die neue bAV (SPM) bisher eben noch gar nicht in der Praxis funktioniert (FONDS professionell ONLINE berichtete) und die alte bAV mit besserer Förderung ausgestattet wurde.

Idealer Beratungsanlass ist der seit 1. Januar 2019 geltende verpflichtende Arbeitgeberzuschuss. Dabei ist Chef ist verpflichtet, bei einer 2019 neu eingerichteten Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrages als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) weiterzuleiten, soweit er selbst durch die Entgeltumwandlung SV-Beitrag spart. (dpo)