Private Krankenzusatzversicherungen werden für gesetzlich Versicherte zunehmend wichtig, denn sie ergänzen die Kassenleistungen, die immer schmaler ausfallen. So weit, so sinnvoll, vor allem bei Zahnbehandlung/-ersatz und dem Aufenthalt im Krankenhaus. Allein den Krankenhauszusatz mit Chefarztbehandlung und Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer haben knapp sechs Millionen Deutsche versichert. Doch was ist von den Angeboten zu halten?

Tester kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Eine frühere Untersuchung der Assekurata Assekuranz-Ratingagentur beispielsweise hatte bei immerhin 80 Prozent der Krankenhauszusatz-Tarife Leistungsausschlüsse und -einschränkungen festgestellt und deshalb kaum sehr gute Bewertungen getroffen.

Die Zeitschrift Finanztest geht traditionell weniger hart mit den Anbietern ins Gericht. Wie im Vorjahr hat sie in ihrem Dezember-Heft die Resultate ihrer Leistungskontrolle publiziert. Diesmal wurden 35 Einbett- und 22 Zweibettzimmer-Tarife unter die Lupe genommen und modellhaft für einen 43-jährigen Gesunden die Preis-Leistungs-Sieger ermittelt.

Gute und schlechte Angebote für 43-Jährige
Ergebnis: Zehn Einbettzimmertarife bekamen mindestens die Note "gut", bei den Zweibettzimmer-Angeboten weitere sieben Tarife. Testsieger wurden bei Einbettzimmer-Tarifen die Debeka (WKplus) zu 39 Euro Monatsbeitrag und Ergo Direkt (SZL) zu 44 Euro. Die Einbettzimmer-Policen kosten den 43-Jährigen zwischen 39 und 77 Euro (Central) im Monat.

Zu Testsiegern bei Zweibettzimmer-Tarifen wurden die DFV Deutsche Familienversicherung (KlinikSchutz Premium Zweibett) und Arag (262) zu je 37 Euro Monatsbeitrag gekürt. Verträge fürs Zweibettzimmer kosten generell zwischen 37 und 54 Euro, stellten die Redakteure fest. "Wem es nur um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer geht, sollte prüfen, ob er die Zimmerzuschläge nicht auch selbst zahlen kann. Ein Einzelzimmerzuschlag kostet im bundesweiten Durchschnitt 99 Euro pro Tag“, schreibt Finanztest.

Das lohne besonders für Ältere, denn je älter der Kunde bei Abschluss ist, desto teurer kommt ihn oder sie die Police zu stehen. 63-Jährige müssten nach Angaben von Finanztest für die Unterbringung im Zweibettzimmer bereits rund 68 Euro Monatsbeitrag bezahlen, bei angegriffener Gesundheit aber noch deutlich mehr.

Abschluss lohnt nur bei guter Gesundheit
"Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich um einen Vertrag bemühen, solange die Gesundheit keine Probleme macht“, rät Cornelia Nowack, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest, "Bereits bei Bluthochdruck oder Übergewicht verlangen die Versicherer mitunter einen Beitragszuschlag, bei schweren Erkrankungen ist der Abschluss praktisch ausgeschlossen“.

Vielen Kassenpatienten ist eine Behandlung durch den Chefarzt wichtig. Die Krankenhauszusatzversicherung zahlt Arzthonorare in der Regel bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es gibt aber auch Tarife, die über den GOÄ-Höchstsatz hinaus leisten. Sie sind dann sinnvoll, wenn sich der Patient im Falle einer schweren oder seltenen Erkrankung von einem teuren Spezialisten behandeln lassen möchte.

Versicherte Leistung oft nicht vor Ort zu haben
Allerdings zerschlage sich diese Hoffnung mitunter in der Klinik. Ist dort gerade kein Bett frei, muss man sich das Zimmer mit mehreren Patienten teilen. Einige Versicherer zahlen dann ein sogenanntes Ersatz-Krankenhaustagegeld, viele aber nicht. Gut sind in dieser Hinsicht bei den mindestens "gut“ bewerteten Einbettzimmer-Policen Debeka, Ergo Direkt und die DFV. Muss der  Zweibettzimmer-versicherte Patient jedoch ins Drei- oder Vierbettzimmer, ist der Fall klar – eigentlich. Hier verweigert nur die "ausreichend" eingestufte Ottonova das Ersatz-Krankenhaustagegeld.

Drei Jahre zuvor sah das Ergebnis bei den Gewinnern ganz ähnlich aus. Schon damals blieben Angebote der Schadenversicherer sowie PKV-Tarife, die ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, außen vor. Begründung: Die Beiträge seien anfangs zwar günstig, stiegen aber mit dem Lebensalter später drastisch. In die Bewertung einbezogen wurden nur Tarife ohne Selbstbeteiligung der Versicherten.

Nur wenige Mindestleistungen abgefragt
Als Mindestleistungen wurden für den Test verlangt:

  • Chefarztbehandlung mit einer Übernahme der Arzthonorare mindestens bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der GOÄ,
  • Wahlleistung Unterkunft (Einbett- oder Zweibettzimmer),
  • freie Wahl unter allen für gesetzlich Versicherte zugelassenen Kliniken,
  • Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der untersuchten Produkte ergibt sich nach Angaben der Warentester "als Quotient aus dem Beitrag und den erreichten Leistungspunkten für die Mindest- und Zusatzleistungen". Die Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet und dabei die Gewichtung "an der statistischen Wahrscheinlichkeit für den Umfang ihrer Inanspruchnahme“ orientiert.

Wichtige Zusatzleistungen kaum berücksichtigt
Alle Tarife bekamen bereits 90 Prozent der möglichen Punkte, wenn sie die oben genannten vier Mindestleistungen erfüllen. Lediglich zehn Prozent der Punkte gab es für diese Zusatzleistungen:

  • Übernahme von Arzthonoraren über den Höchstsatz (3,5-fach) der GOÄ für Ärzte hinaus; Gewicht: 3 Prozent.
  • Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, wenn der Versicherte eine andere als die auf der Einweisung genannte Klinik aufsucht; Gewicht: 0,5 Prozent.
  • Kostenerstattung für ambulante Operationen im Krankenhaus; Gewicht: 3,5 Prozent.
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld (Höhe), wenn der Patient nur ein Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung bekommt: Gewicht 1,5 Prozent (bei Einbettzimmer bzw. 2,5 Prozent.
  • Leistung in Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung anbieten, auch ohne besondere vorherige Genehmigung; Gewicht 0,5 Prozent.
  • Im Vergleich der Einbettzimmertarife: Höhe des Ersatz­Krankenhaustagegeldes, wenn Patient nur das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung bekommt; Gewicht: 1 Prozent.

Berechnungsmethodik nicht transparent
Wie der Quotient aus Preis und Leistung berechnet wurde, der zu der Gesamtnote für das Preis-Leistungs-Verhältnis führte, hat Finanztest allerdings nicht offengelegt und sich damit einmal mehr angreifbar gemacht.

Auffällig ist, dass die Reihenfolgen nach Preis-Leistungs-Verhältnis und nach Monatsbeitrag sich nur wenig unterscheiden. Das legt den Schluss nahe, dass die Leistung im Verhältnis zum Preis eher gering gewichtet wurde. (dpo)