Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) hat nach eigenen Angaben Check24 mit Erfolg abgemahnt. Anlass war, dass der Online-Riese aus München auf seiner Website einen Tarifrechner für private Krankenversicherungen (PKV) als "offiziell" bezeichnete. Damit erwecke das Tool laut den Verbraucherschützern den Eindruck, es sei "objektiv und ermögliche einen vollständigen Marktüberblick" – was aber nicht der Fall sei. Nach einer Abmahnung wegen Irreführung gab Check24 eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, den Zusatz abzuändern.

Die VZ BW führt in einer Pressemitteilung aus, dass nur solche privaten Versicherer als "Treffer" aufgeführt wurden, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Eine Übersicht über alle am Markt aktiven PKV-Versicherer böte der Vergleichsrechner indes nicht – genau das würde die Bezeichnung "offiziell" aber fälschlicherweise insinuieren. "Gerade im Bereich Krankenversicherung mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem 'offiziellen Rechner' spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet", sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der VZ BW. 

"Teilen Rechtsauffassung der VZ BW nicht"
"Die Rechtsauffassung der VZ BW haben wir nicht geteilt und die Bezeichnung 'offizieller Tarifrechner' wettbewerbsrechtlich als unbedenklich eingestuft. Unseres Erachtens ist damit zu keinem Zeitpunkt eine Irreführung für den Verbraucher einhergegangen", teilte Check24 auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. "Check24 konzentriert sich ausschließlich auf die Interessen seiner Kunden. Diese sind mit unserem Service zu 98,4 Prozent zufrieden. Das ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich unsere Angebote konsequent weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund haben wir das Wording angepasst und auf weitere rechtliche Schritte verzichtet  – auch wenn der Vergleichsrechner 'Private Krankenversicherung' das offizielle Check24-Produkt in diesem Marktsegment ist." 

Check24 hatte erst im Mai vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Schlappe gegen die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erlitten. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, weil bei einem Produktvergleich von Privathaftpflichtpolicen die Mehrzahl der am Markt aktiven Versicherer fehlte, obwohl ein Makler seiner Empfehlung laut Gesetz "eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen" hat. Vor allem aber war diese eingeschränkte Auswahl für Nutzer kaum erkennbar. Mitbewerber Verivox unterlag ebenfalls in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit mit dem vzbv. (jb)