Die Versicherungsvermittler in Deutschland haben das erste Halbjahr 2020 zum Lernen genutzt. Die rund 150.000 Teilnehmer der Brancheninitiative "Gut Beraten", die sich die Weiterbildung der Vertriebsmitarbeiter in der Assekuranz auf die Fahne geschrieben hat, haben im Schnitt bereits neun Stunden in die Auffrischung ihres Fachwissens investiert. Gesetzlich vorgeschrieben sind 15 Stunden im Jahr. 27.204 Teilnehmer von "Gut Beraten" haben ihre 15 Stunden schon voll gemacht. Weitere 6.130 haben sogar mindestens 30 Stunden mit Lernen verbracht. Das geht aus dem Bericht der Initiative für das zweite Quartal des laufenden Jahres hervor.

Bedingt durch die Coronakrise war das "E-Learning" für die Vermittler der bevorzugte Weg, um sich den Wissen anzueignen. "Im zweiten Quartal 2020 dominiert das E-Learning mit einem Anteil von 92 Prozent an allen erfassten Lernformen die Weiterbildung der aktiven Teilnehmer bei "Gut beraten", sagte Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) bei der Vorlage des Berichts. "Das ist ein Zuwachs von 14 Prozentpunkten innerhalb des zweiten Quartals des laufenden Jahres", so Höhn. Im selben Zeitraum seien die Präsenzveranstaltungen auf einen Anteil von nur noch fünf Prozent gekommen.

Über 5.500 neue Bildungskonten im ersten Halbjahr 2020
Ferner teilt die Initiative mit, dass 2.079 neue sogenannte Bildungskonten in den Monaten April bis Anfang Juli eröffnet wurden. Damit verzeichne das erste Halbjahr 2020 insgesamt 5.558 neue Konten. Am Ende des ersten Halbjahres 2020 weist die Gut-Beraten-Weiterbildungsdatenbank insgesamt 149.948 aktive Bildungskonten aus. "Das sind 95 Konten weniger als Ende März, da wir im zweiten Quartal 2.174 Konten, die seit zwei Jahren nicht mehr genutzt wurden, in unseren Bilanzen nicht länger berücksichtigen" so Höhn.

Gut Beraten kündigt zudem an, dass die für die Einhaltung der Lernpflicht zuständigen Behörden eine "Frage-und-Antwort-Liste" (FAQ) zusammenstellen wollen. "Eine gemeinsame FAQ-Liste der Aufsichten wird für den Herbst erwartet" erklärt Monika Klampfleitner, Leiterin der Geschäftsstelle von Gut Beraten. Zuständig für die Überprüfung der Weiterbildungsverpflichtung sind die Industrie- und Handelskammern (für Vermittler mit Erlaubnis), sowie – bei den Versicherungsunternehmen - die Finanzaufsicht Bafin. (jb)