Seit Anfang 2018 müssen sich Versicherungsvermittler und ihre in der Beratung involvierten Angestellten regelmäßig 15 Stunden im Jahr fortbilden. Die Industrie- und Handelskammern (IHken) als Erlaubnisbehörden haben hierbei eine Prüfpflicht. Ganz reibungslos verliefen die ersten Checks der IHKen aber nicht – einige Entscheidungen der Kammern sind fragwürdig. Das geht zumindest aus einem Interview mit dem Bildungsexperten Reinhardt Lüger hervor, das im "Versicherungsmagazin" veröffentlicht wurde.

Vorweg: Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) schreibt laut Experten grob vier Themenbereiche bei der Fortbildung vor. Zum einen Fachwissen, dann Beratungskompetenz. Der dritte Bereich umfasst Schulungen zu den Produkten selbst, der vierte Weiterbildung, die die Organisation und Verwaltung einer Agentur oder eines Maklerbüros betreffen. 

Einige Handelskammern haben Produktschulungen nicht anerkannt. "Offenbar sind sie der Meinung, dass es sich dabei lediglich um Werbeveranstaltungen der Produktgeber handelt und nicht um Bildung. Das ist natürlich Unsinn, denn Produktwissen ist für Vermittler und ihre Mitarbeiter unabdingbar", zitiert der Branchendienst Lüger. Daneben gebe es vereinzelt Fälle, in denen Schulungen für Hybrid-Lebensversicherungen nicht anerkannt wurden. 

Rechtsweg "steht immer offen"
Lüger berichtet in dem Interview weiter, dass IHKen auch Seminare zum Zeitmanagement oder zum Ausgleichsanspruch der Versicherungsvertreter nicht akzeptierten – ebenfalls zu Unrecht. Schließlich schreibe Paragraf 7 VersVermV vor, dass Vermittler durch die Weiterbildung "die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern" sollen. Und sie muss "mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen". "Aber jede Branche hat spezifische Anforderungen, die sich aus der Art der vertriebenen Produkte und den Beratungsanforderungen dazu ergeben. Zeitmanagement in der Produktion, im Handwerk oder im Versicherungsvertrieb ist eben nicht immer exakt gleich", zitiert der Branchendienst Lüger.

Die Fälle führen zu der Frage, wie Vermittler damit umgehen sollen, wenn ihre IHK die Weiterbildung nicht anerkennt. Lüger rät zunächst einmal, mit den verantwortlichen IHK-Mitarbeitern ein Gespräch zu suchen und Argumente auszutauschen. "Hilft das alles nichts, steht natürlich immer auch der Rechtsweg offen." (jb)